Vertretung

Brunsiek & Höckendorf Steuerberatung:
Unsere Leistungen in der Vertretung auf einen Blick Antragstellung gegenüber dem Finanzamt

  • Anpassung der Steuervorauszahlung
  • Fristverlängerungen
  • Stundung der Steuerschulden
  • den Erlass von Steuerschulden
  • die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bzw. Aufhebung einer Steueranmeldung 
Durchsetzung von Rechten gegenüber dem Finanzamt, Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof
  • Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt
  • Klagen vor Finanzgerichten und Revisionen vor dem Bundesfinanzhof

Ihr Steuerberater für Vertretung vor Finanzamt und Gericht

Um langwierige Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder dem Finanzgericht zu vermeiden, ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung, aber auch den Fallstricken des Steuerrechts unabdingbar. Wir vertreten aber nicht erst dann Ihre Interessen beim Finanzamt oder dem Finanzgericht, wenn es zu Verfahren oder Klagen kommt. Schon weit vorher können wir Ihnen dabei helfen, dass alle steuerlichen Themen bei Ihnen so gehandhabt werden, dass es gar nicht erst zu einer Auseinandersetzung kommt.

Antragstellung gegenüber den Finanzämtern

Wir stellen für Sie Anträge gegenüber Ihrem Finanzamt. Dazu gehört die Anpassung der Steuervorauszahlung, etwaige Fristverlängerungen, die Stundung oder der Erlass von Steuerschulden oder die Aufhebung beziehungsweise die Änderung eines Steuerbescheids oder einer Steueranmeldung. Durch unsere jahrelange Erfahrung kennen wir die Fristen und wissen genau, worauf es zu achten gilt. Damit Sie sich um die korrekte Meldung und Antragstellung beim Finanzamt keine Sorgen machen müssen.

Durchsetzung von Rechten

Falls es aber doch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Finanzamt kommt, vertreten wir Ihre Interessen auch vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof. Bei einem Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt oder einer Klage vor Finanzgerichten setzen wir Ihre Rechte durch. Wir vertreten unsere Mandanten auch bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof. Hier hilft uns das Know-how aus jahrzehntelanger Arbeit und unzähligen Verfahren, Ihre Chancen schon im Vorfeld gut abzuschätzen.

Abwägung von Risiken und Chancen

Zur Arbeit eines guten Steuerberaters gehört auch, Chancen und Risiken zu erkennen und dem Mandanten eine entsprechende Beratung zukommen zu lassen. Wir kennen das Verfahrensrecht genau und können Ihnen so Handlungsempfehlungen aussprechen, damit Sie Ihre Situation besser einschätzen und dementsprechend agieren können.

Wir übernehmen gerne Ihre Vertretung und setzen Ihr Recht für Sie durch!